4. Werbung

Ein Name unter den deutschen Militärschriftstellern des 16. Jahrhunderts ist allgemein bekannt, Leonhart oder Lienhart Fronsperger. Seine Tätigkeit beginnt 1552 mit der Herausgabe der ‚Kaiserlichen Kriegsrechte’. Diesem Werk folgten die ‘Fünff Bücher von Kriegsregiment und Ordnung‘, deren Ausgabe von 1566 bei der vorliegenden Arbeit herangezogen wurde.

Fronsperger wurde in Ulm geboren und starb dort auch am 23. Mai 1575. Schon als Knabe lernte er das Kriegswesen kennen, diente 1535 bei der Belagerung von Marseille, 1541/42 bei den Belagerungen von Ofen und Pest, war 1552 bei dem kaiserlichen Heer in Frankreich Zeugmeister und stieg während des Türkenkrieges 1566 zur Würde eines Feldgerichtsschultheiß empor.

Er schildert im Detail das Kriegswesen der Landsknechtszeit, und so soll nun die Anwerbung, der Aufbau und die Organisation dieser Söldnertruppe mit ihren oft überraschenden Aspekten beleuchtet und untersucht werden.

Je nach Truppenbedarf beauftragte der Kriegsherr einen Oberst in Form einer Bestallung mit der Werbung und übergab ihm die als Laut- und Antrittsgeld erforderlichen Mittel.

In diesem Bestallungsbrief wurde festgelegt, wieviele Fähnlein anzuwerben wären und wann und wo die Musterung stattfinden sollte. Der Soldmonat wurde fast stets zu dreißig Tagen gerechnet, wobei es jedoch auch da Ausnahmen gab. Als Sold wurde – jedenfalls für den Zeitraum des 16. Jahrhunderts vier Gulden für den einfachen Knecht pro Monat vereinbart. Dieser Betrag wurde von den Knechten auch als gerecht empfunden, und es kam in den Landsknechtregimentern nie zu Unruhen wegen Solderhöhungen, sondern nur stets wegen Soldrückständen. Dieses Angebot reichte bei der allgemeinen wirtschaftlichen Situation wohl aus, um einer genügend großen Anzahl von Dienstwilligen den nötigen Anreiz zum Eintritt ins Fähnlein zu bieten.

„Dennoch hören wir in wenigen Fällen von Angeboten, die darüber lagen, vereinzelt sogar von Konditionen, die an das Lohnverhalten auf dem Arbeitsmarkt der Industriegesellschaft erinnern, so etwa, wenn bei der Werbung mit einem 13. Monatsold pro Jahr gelockt werden konnte.“

Der Oberst bestellte nun entsprechend der Anzahl der zu werbenden Fähnlein seine Hauptleute, gab ihnen das notwendige Werbegeld, wies ihnen die Werbebezirke zu und gab den Musterplatz bekannt. Das Werbepatent wurde durch Trommelschlag umgeschlagen.

Der Hauptmann nahm bei seiner Werbereise einen Feldschreiber mit, der jeden Bewerber in eine Liste eintrug, in der neben Tauf- und Zuname der Herkunftsort, die Höhe des zugebilligten Laufgeldes sowie die voraussichtliche Ausrüstung notiert wurden. Interessant Ist auch, daß über das Laufgeld hinaus auch jetzt schon ein Soldvorschuß gewährt werden konnte.

Die Stärke der Fähnlein schwankt zwischen 400 und 500 Mann, nur selten wird eine exakte Zahl angegeben.

Hier trat bereits die erste Möglichkeit des Soldbetruges an dem Kriegsherrn auf, nämlich wenn dann bei der Musterung behauptet wurde, daß Leute, die das Handgeld erhalten hatten, nicht bei der Musterung, erschienen seien. Zu den üblichen Formen des Werbebetruges gehörte es auch, den Neugeworbenen das ihnen zustehende Handgeld zu übergeben und diese Summe dann vom ersten Monatssold, der den Hauptleuten zur Weiterleitung an ihre Fähnlein übergeben wurde, einzubehalten.

Dem Geworbenen wurde nun der Tag und der Ort des Musterplatzes bekanntgegeben, wo über seine endgültige Aufnahme ins Fähnlein entschieden wurde.